1. Allgemeines, Vertragsabschluß, Datenschutz
1.1. Ein Kaufvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Firma Polk Computer Systeme, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
1.2. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Polk Computer Systeme
1.3. Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per eMail/Fax/Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu.
1.4. Alle persönlichen Daten werden vertraulich gem. Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen (Spediteure etc.) weitergegeben. Im übrigen pflegen zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit Auskunfteien. Wir beziehen Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren von der Informa Unternehmensberatung GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim, Tel.: 01805-136633. Bei Ratenzahlungs- und Kreditkäufen werden Kundendaten an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) übermittelt und zum Zwecke der Kreditsicherung geprüft. Sie können Auskunft bei der Schufa über die Sie betreffenden Daten erhalten. Bitte wenden Sie sich direkt an www.schufa.de. Bei Kunden, die per Nachnahme oder Vorauskasse bei uns bestellen und damit für uns kein Zahlungsausfallrisiko besteht, findet üblicherweise keine Datenübermittlung an oben genannte Firmen statt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits die des Bestätigungsschreibens.
2.2. Diese Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Polk Computer Systeme über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4. Sofern Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen, lösen wir die Zahlung bei Warenausgang aus.
2.5. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Geltendmachung höheren Schadens bei konkretem Nachweis bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Firma Polk Computer Systeme berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma Polk Computer Systeme Ersatz für die entstehenden Lagerkosten zu zahlen. Diese betragen pro Monat pauschal 25 Euro und pro angefangenen Tag 1,00 Euro. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
2.6. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfristen
3.1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
3.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3. Wenn alle Artikel ab Lager sind verlässt die Lieferung in der Regel innerhalb von 7 Werktagen unser Haus. Bestellungen die im Expressversand ausgeführt werden sollen, verlassen wenn alle Artikel ab Lager sind, in der Regel am selben Tag unser Haus. Sie erhalten Automatisch eine E-Mail, falls Artikel aus Ihrer Bestellung nicht Lieferbar sind.
3.4. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.5. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, haften wir auf Schadensersatz nur, wenn wir diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.2. Die Versandart, Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3. Der Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Warburg. Die Lieferung erfolgt auf Wunsch und Risiko des Bestellers. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Schäden an der Verpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen. Gegenüber dem Verkäufer sind Schäden unverzüglich anzuzeigen, nachdem sie festgestellt werden oder bei ordentlicher Sorgfalt hätten erkannt werden können. Der Käufer ist verpflichtet, gekaufte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen.
4.4. Bei Ansprüchen aus Transportschadensfällen ist der Originaldurchschlag der Transportschadensmeldung einzureichen, keine Kopie. Erst danach kann der Schaden reguliert werden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
5.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5.4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
5.5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
6. Gewährleistung / Haftungsausschluß
6.1. Die Verjährungsfrist für Gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum. In diesem Zeitraum gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird mit 12 Monaten Gewährleistung verkauft.
6.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
6.3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der Firma Polk Computer Systeme oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
6.4. Der Käufer verpflichtet sich, erhaltene Ware sofort auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Mängel, die bei Anwendung ordentlicher Sorgfalt zu erkennen sind, hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch vier Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
6.5. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
6.6. Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.
6.7. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
6.8. Geben Sie bei jeglicher Reklamation schriftlich oder in Textform eine Bankverbindung mit an.
6.9. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie die Hinweise in unseren jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- & Serviceinformationen, sowie den Angaben auf unseren Webseiten
7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
7.1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
7.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
8. Software, Literatur
8.1. Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
9. Ausfuhrgenehmigung
9.1. Eventuell die für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
10. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
10.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Warburg nach Wahl des Klägers vereinbart; bei landgerichtlichen Streitigkeiten das Landgericht Bielefeld; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
10.2. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
10.3. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
10.4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
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